02.11.2020
UPDATE! Informationen zu Veranstaltungen im E WERK
Auf Beschluss von Bund und Länder sind Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich ist, bis mindestens Dezember 2020 untersagt.
Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt.
Wegen der steigenden Infektionszahlen hat die Landesregierung den Stufenplan für Veranstaltungen außer Kraft gesetzt.
Zurzeit sind öffentliche Veranstaltungen mit max. 100 Personen unter Einhaltung der geltenden Rechtsverordnung und eines Hygienerahmenkonzeptes durchführbar.
Abweichend davon sind Veranstaltungen mit einem abgestimmten Hygienekonzept durch das örtliche Gesundheitsamt sowie mit einer Genehmigung durch die Ortspolizeibehörde möglich.
Das E WERK bietet mit seinen 1.900 m² Veranstaltungsfläche ausreichend Raum zur Durchführung von Veranstaltungen mit den oben genannten Auflagen. Sprechen Sie uns an!